Der 16. Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner 40. Sitzung am 20.07.2017 entsprechend der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses über die Petition 16/00119 entschieden. Die Entscheidung und Begründung wollen Sie bitte der beiliegenden Kopie aus der Landtagsdrucksache 16/2306 entnehmen.
Gemessenes, zu geringes Windaufkommen
- spielt keine Rolle.
Es wird an den Werten des Windatlases festgehalten, obwohl die Windmessung wesentlich geringere Werte erbrachte. Die Windmessung wurde nun nach 3 Jahren abgeschlossen und hat die Messwerte des 1. Jahres bestätigt. Wird von der Regionalplanung und dem Petitionsausschuss weiterhin ignoriert.
Zitat:
„Der Regionalverband hat insoweit darauf hingewiesen, dass ihm zu den Ergebnissen und Methoden, insbesondere den Details zur Durchführung dieser Messung, z.B. angewandte Methode, konkreter Verlauf der Messungen, keine Erkenntnisse vorliegen.“
Da wir Kenntnis davon haben, dass die Regionalplanung von der EnBW umfassend über die Messung und Messergebnisse informiert wurden, verwundert es sehr, dass anscheinend keine Erkenntnisse vorliegen.
Bewertungsmatrix:
kann so akzeptiert werden
Luftverkehr:
Die 15 angefragten und abgelehnten Standorte durch die Luftfahrtsicherung sind nicht aussagekräftig für die Entwicklungsfähigkeit des Gebietes. Was dann???
Leider wurde uns vom Petitionsausschuss keine Möglichkeit zu einer persönlichen Erläuterung relevanter Sachverhalte eingeräumt.