Petition

Petition 16/00119 Bescheid  Zum Petitonsbescheid
Beschlussempfehlung: Der Petition kann nicht abgeholfen werden

Der 16. Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner 40. Sitzung am 20.07.2017 entsprechend der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses über die Petition 16/00119 entschieden. Die Entscheidung und Begründung wollen Sie bitte der beiliegenden Kopie aus der Landtagsdrucksache 16/2306 entnehmen.

Die Begründungen:
Alle Entscheidungen der Regionalplanung und Regionalversammlung sind richtig

Gemessenes, zu geringes Windaufkommen - spielt keine Rolle. 
Es wird an den Werten des Windatlases festgehalten, obwohl die Windmessung wesentlich geringere Werte erbrachte. Die Windmessung wurde nun nach 3 Jahren abgeschlossen und hat die Messwerte des 1. Jahres bestätigt. Wird von der Regionalplanung und dem Petitionsausschuss weiterhin ignoriert.
Zitat: „Der Regionalverband hat insoweit darauf hingewiesen, dass ihm zu den Ergebnissen und Methoden, insbesondere den Details zur Durchführung dieser Messung, z.B. angewandte Methode, konkreter Verlauf der Messungen, keine Erkenntnisse vorliegen.“ 
Da wir Kenntnis davon haben, dass die Regionalplanung von der EnBW umfassend über die Messung und Messergebnisse informiert wurden, verwundert es sehr, dass anscheinend keine Erkenntnisse vorliegen.

Bewertungsmatrix: kann so akzeptiert werden

Luftverkehr: Die 15 angefragten und abgelehnten Standorte durch die Luftfahrtsicherung sind nicht aussagekräftig für die Entwicklungsfähigkeit des Gebietes. Was dann???

Leider wurde uns vom Petitionsausschuss keine Möglichkeit zu einer persönlichen Erläuterung relevanter Sachverhalte eingeräumt.


Petition 16/00119 Gegen Ausweisung des VRG ES-03 Weißer Stein zur Windkraftnutzung  Zum Petitonsschreiben

Am 08.06.2016 wurde unsere Petition gegen die Ausweisung des Vorranggebietes ES-03 Weißer Stein zur Windkraftnutzung vom Landtag Baden-Württemberg angenommen.
Wir beanstandeten, dass bei der Abstimmung der Regionalversammlung am 30.09.2015 entscheidende Fakten vom Gremium nicht berücksichtigt wurden, obwohl diese allen Beteiligten bekannt waren.

Fehlende Windhöffigkeit (nur ca. 4,7m/s in 100m üB) 
Die Windmessungen der EnBW und SWE ergaben eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von kapp über 5m/s in 140m über Grund (üG). Am 15.07.2015 stoppte daraufhin die EnBW und SWE das Projekt wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit

Nicht angepasste Bewertungsmatrix für die Entscheidungsvorlage der Regionalräte: 
Das Landratsamt Esslingen hat am 15.08.2015 nach Bekanntwerden der Windverhältnisse auf dem Gebiet ES-03 eine Umwidmung des betroffenen Landschaftsschutzgebietens abgelehnt. Daraufhin hat die Regionalplanung das Gebiet ES-03 von 269 ha auf 144 ha verkleinert. Der verbliebene Teil weist jedoch laut Windatlas eine geringere Windhöffigkeit von nur 5,25 bis 5,75m/s in 100m üG auf. Die Regionalräte wurden von der Regionalplanung nicht darauf hingewiesen.

Luftverkehr: 
Das Vorranggebiet ES-03 Weißer Stein liegt zudem in der Einflugschneise und im Bauten- und Anlagenschutzbereich des Flughafen Stuttgart. Davon betroffen ist auch die DVOR Flugsicherungs- und Navigationsanlage des Flughafens. Im Zuge einer Bauvoranfrage an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) durch den Projektträger aus EnBW und SWE im Mai 2014 hat das MVI am 18.12.2014 den geplanten Windpark ES-03 vor Aichwald aus Sicherheitsgründen gestoppt. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung BAF hat alle 15 angefragten WKA-Standorte nach Einzelprüfung abgelehnt. Diese Stellungnahme lag der Regionalversammlung bei der Abstimmung ebenfalls vor.


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