Gemeinsam die Natur und Kulturlandschaft als lebensnotwendigen Freiraum für Menschen, Tiere und Pflanzen erhalten und schützen.

Auswertung der Stellungnahmen

Die eingegangenen Stellungnahmen werden nun ausgewertet und die Vorranggebiete entsprechend neu bewertet. Laut Information des Vereines Mensch Natur und Vernunftkraft BW soll im September 2024 die Auswertung der Stellungnahmen in nicht öffentlicher Sitzung beraten werden. Vermutlich wird bei der Regionalversammlung im Oktober das Ergebnis öffentlich bekannt gegeben werden.



Schon erstaunlich, wie die Regionalplanung und die von uns gewählten Regionalräte im Geheimen mit diesem für uns alle wichtigen Thema umgehen. So sollen die Bürger vor vollendeten Tatsachen gestellt werden und müssen mit diesen Beschlüssen leben.

Fürchtet man sich vor berechtigter Kritik, da manche Vorranggebiete nur politisch gewollt, jedoch nicht wirtschaftlich sind? Transparenz und Mitnahme der Bevölkerung sieht anders aus. Ist das der neue Politikstil?


Wir werden die Entwicklung weiterhin kritisch verfolgen.

 

Offenlegung der neuen Vorranggebiete zur Windkraftnutzung der Region Stuttgart bis 02.02.2024

Die Regionalverwaltung der Region Stuttgart hat auf Grundlage vom Windatlas 2019 die Vorranggebiete zur Windkraftnutzung neu überarbeitet. Am 25.10.2023 hat die Regionalversammlung das Beteiligungsverfahren und Offenlage beschlossen.
Die gesetzlichge Zielvorgabe ist, dass mindestens 1,8% der Regionsfläche für Vorranggebiete zur Windkraftnutzung ausgewiesen werden soll. Im Planentwurf sind es 2,6% der Regionsfläche.
Bürger können sich von Anfang Nov. 2023 bis 02. Feb. 2024 am Verfahren beteiligen und ihre Stellungnahmen einbringen.
Das VRG ES-01 und hat eine Fläche von ca. 13 ha. Es besteht aus 4 Teilfächen. 2 hinter der Deponie Weißer Stein Richtung Stumpenhof und 2 Richtung Baltmannsweiler.
Der Planentwurf sieht einen mindestabstand zur Wohnbebauung von 800 m vor.
Basis für die Windkraftplanung ist der Windatlas 2019. Geeignet sind demnach Flächen die eine mittlere gekappte Windleistungsdichte von 215 W/qm in 160 m über Grund aufweisen. Zwischen den Teilgebieten ist die Windhöffigkeit sehr viel geringer (von 180 bis 210 W/qm)
Das VRG ES-01 ist angrenzend an die Einflugschneise des Flughafen Stuttgart und liegt zudem gänzlich im Landschaftsschutzgebiet Schurwaldrand Altbach-Plochingen-Reichenbach.

Internetauftritt des Verband Region Stuttgart: Windkraft in der Region   

Wichtig sind vor allem der Umweltbericht, die Raumnutzungskarten und die Gebietssteckbriefe.


ES-01

Gemeinde: Plochingen, Baltmannsweiler

Planungsgröße: 13 ha

Besonderheit:

  • liegt komplett im Landschafts-schutzgebiet
  • angrenzend an  FFH-Gebiet
  • hohe Landschaftsbildqualität

Quelle: Auszug aus Steckbrief ES-01

Link zur Stellungnahme:


pdf-Datei

doc - Datei (editierbar)



RM-33

Gemeinde: Weinstadt, Remshalden

Planungsgröße: 41 ha


Besonderheit:

  • angrenzend an  FFH-Gebiet
  • hohe Landschaftsbildqualität


Quelle: Auszug aus Steckbrief RM-33

Link zur Stellungnahme (BI Pro Schurwald):

pdf-Datei

Info

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 Neuer Windatlas 2019

Der neue Windatlas Baden-Württemberg wurde am 29.05.2019 vorgestellt.
Gegenüber dem Windatlas 2011 enthält er wichtige Änderungen und die Daten scheinen genauer zu sein. Überprüfen können wir es nur anhand der Messergebnisse von der 3-jährigen Windmessung der EnBW vor Aichschieß, welche eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von ca. 5,2 m/s in 140m über Grund ergab. Diese Werte korrespondieren mit dem neuen Windatlas 2019.

Als neue Kenngröße wird nun die mittlere gekappte Windleistungsdichte (W/m²) verwendet. Neben der mittleren Windgeschwindigkeit werden noch die Luftdichte, die Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeit sowie Parameter von Windenergieanlagen als Faktoren mit einbezogen.

Der neue Orientierungswert für geeignete Flächen zur Windkraftnutzung ist eine Windleistungsdichte von mindestens 215 W/m² in 160 m über Grund.

Auf dem Vorranggebiet ES-03 Weißer Stein/Burgstall haben wir laut Windatlas eine gekappte Windleistungsdichte in 160 m über Grund von ca. 180 - 208 W/m². Demnach ist das Gebiet vor Aichwald nicht geeignet für die Windenerige.

Petition 16/00119 Gegen Ausweisung des VRG ES-03 Weißer Stein zur Windkraftnutzung   Mehr….

Der 16. Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner 40. Sitzung am 20.07.2017 entsprechend der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses über die Petition 16/00119 entschieden. Die Entscheidung und Begründung wollen Sie bitte der beiliegenden Kopie aus der Landtagsdrucksache 16/2306 entnehmen.
Beschlussempfehlung: Der Petition kann nicht abgeholfen werden.

Aktuelles

Neueste Informationen siehe Aktuelles     Mehr….

Wichtig

Der Verein erstellt gerade eine Bestandsaufnahme unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt. Dabei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wenn Sie ein schützenswertes Tier oder Pflanze in der Aichwalder Umgebung entdecken, melden Sie uns dies bitte. Schicken Sie uns Fotos mit Ortsangabe und Datum, an dem Sie das Tier / die Pflanze gesichtet haben an 


Mit der Übermittlung sind Sie mit einer Veröffentlichung auf unserer Homepage einverstanden. Wenn Sie das nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. Eine Zusammenstellung der Fotos dieser geschützten heimischen Tiere ist dann unter „Beobachtungen“ zu finden.
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